
- Cigarren Manufactur – Umbau zum Wohngebäude, Bremen-Nord, 2008.
- Archidea Architekten BDA, Bremen.
Architektenwettbewerb
Anfang 2005 haben die Architektenkammer Bremen, die Ingenieurkammer Bremen und der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr eine Vereinbarung getroffen, die die unbürokratische und bauherrenfreundliche Durchführung eines Architektenwettbewerbs gewährleistet. Diese Initiative läuft unter der Formel „Bremer Erklärung“.
Wesentliche Bestandteile der Bremer Erklärung:
- Die im Land Bremen geltenden Richtlinien für einen Architektenwettbewerb sind die „RAW – Regeln für die Auslobung von Wettbewerben“.
- Die Jury bei Architektenwettbewerben ist im Land Bremen mindestens zur Hälfte mit Personen besetzt, die für die Tätigkeit hervorragend qualifiziert sind, und die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, die zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigen (Fachpreisrichter). Abweichend zur RAW gibt bei Stimmengleichheit nicht die Stimme des Juryvorsitzenden, der die vorgenannten Qualifikationen erfüllen muss und Mitglied der Architektenkammer oder Ingenieurkammer sein soll, sondern die des Auslobers den Ausschlag.
- Die Architektenkammer bietet den Bauherren und Architekten einen kostenlosen Beratungsservice an, wenn die Durchführung eines Architektenwettbewerbs oder (bei öffentlichen Bauherren) eines VOF-Verfahrens geplant ist.
Download:
Dienstanweisung 425 zu Wettbewerben im Land Bremen