


| Wohn- und Atelierhaus, Bremen-Schwachhausen Bauherrenpreis 2005 Architekt Ulf Sommer, Bremen |
| Versorgungswerk | |
Das Versorgungswerk wurde vom Gesetzgeber als Pflichtversorgungseinrichtung zur Absicherung gegen Risiken bei Berufsunfähigkeit und Tod sowie für die Altersversorgung für den gesamten Berufsstand der Architekten in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen, Saarland sowie der Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NW eingerichtet. Die Rechtsgrundlagen für das Versorgungswerk finden sich im Baukammerngesetz NW, im jeweiligen Architektengesetz und in der Satzung des Versorgungswerks. Das Versorgungswerk bietet Ihnen folgende Leistungen an:
Das Versorgungswerk zahlt die Versorgungsleistungen ohne jede Wartezeit, also auch dann, wenn der Versorgungsfall - z.B. durch Verkehrsunfall - bereits kurz nach Beginn der Mitgliedschaft eintreten sollte. Für den grundsätzlichen Anspruch auf die Versorgungsleistungen wird lediglich vorausgesetzt, dass das Mitglied vor Eintritt des Versicherungsfalls für mindestens einen Monat seiner Versorgungsabgabepflicht nachgekommen ist. Die Höhe der Rentenansprüche richtet sich u. a. nach dem Durchschnitt der bis zum Versorgungsfall geleisteten Versorgungsabgaben. |