


| Wohn- und Atelierhaus, Bremen-Schwachhausen Bauherrenpreis 2005 Architekt Ulf Sommer, Bremen |
| Eintragungskriterien | |||
Um als Mitglied der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen eingetragen zu werden und gemäß § 2 des Bremischen Architektengesetzes den Berufstitel „Architekt“ oder „Stadtplaner“ führen zu dürfen, sind zunächst bestimmte formale Voraussetzungen zu erfüllen, die hier zusammenfassend genannt werden:
Diese Kriterien entsprechen § 3 des Bremischen Architektengesetzes (BremArchG). Das BremArchG kann auf unseren Internetseiten in der Rubrik „Gesetze“ heruntergeladen werden. Der Eintragungsantrag kann als pdf-Dokument hier heruntergeladen werden
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