Wohn- und Atelierhaus, Bremen-Schwachhausen
Bauherrenpreis 2005
Architekt Ulf Sommer, Bremen

Eintragungskriterien


Um als Mitglied der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen eingetragen zu werden und gemäß § 2 des Bremischen Architektengesetzes den Berufstitel „Architekt“ oder „Stadtplaner“ führen zu dürfen, sind zunächst bestimmte formale Voraussetzungen zu erfüllen, die hier zusammenfassend genannt werden:

Studienvoraussetzung:
  • Architektur: ein der Fachrichtung Architektur entsprechendes Studium mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit
    Innen-, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung: ein der Fachrichtung entsprechendes Studium mit einer dreijährigen Regelstudienzeit
  • Nach der Ausbildung sind mindestens zwei Jahre lang im Laufe der letzten acht Jahre vor dem Eintragungsantrag die Berufsaufgaben der jeweiligen Fachrichtung in praktischer Tätigkeit zu erfüllen.
  • Ein Wohnsitz, eine berufliche Niederlassung oder der Dienst- oder Beschäftigungsort ist im Land Bremen.

Diese Kriterien entsprechen § 3 des Bremischen Architektengesetzes (BremArchG). Das BremArchG kann auf unseren Internetseiten in der Rubrik „Gesetze“ heruntergeladen werden. Der Eintragungsantrag kann als pdf-Dokument hier heruntergeladen werden