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Die Berufsaufgabe von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern ist, entsprechend ihrer Fachrichtung, die
- gestaltende,
- ökologische,
- technische,
- wirtschaftliche und
- soziale Planung
bei Bau- und Planungsvorhaben.
Hinzu kommen
- die Beratung und Betreuung des Auftraggebers in den mit der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen,
- die koordinierende Lenkung der Planung und Ausführung,
- die Rationalisierung von Planung und Ausführung.
Was heißt das für den Bauherren und Auftraggeber? Welche Merkmale sind dem Beruf Architekt / Innenarchitekt / Landschaftsarchitekt / Stadtplaner zuzuordnen? Sie sind ist eben nicht nur Entwerfer oder gar Künstler, sondern viel mehr. Sie sind
- Treuhänder des Auftraggebers,
- Hauptverantwortliche am Bau,
- Koordinatoren im Prozess einer "integrativen Planung", d.h. sie koordinieren alle am Bau beteiligten Fachdisziplinen, z.B. Statik, Gebäudetechnik und Bauphysik,
- Gestalter der gebauten Umgebung
- Garant für
- kontrollierte Qualität am Bau
- technische Perfektion
- Schadensfreiheit
- Wirtschaftlichkeit
- Kostensicherheit
- Terminsicherheit
Architekt
In Deutschland gibt es rund 90.000 Architekten, davon die Hälfte als freischaffende Architekten, die als Fachleute bei der Planung und Realisierung nicht nur von Neubauten, sondern auch in Arbeitsfeldern wie z.B. Sanierungen und Umbauten von bestehenden Gebäuden, Denkmalpflege, Projektsteuerung oder Facility Management, der Betreuung des Gebäudes während des gesamten Lebens- und Nutzungszyklus, Erstellung von Schadens- und Wertgutachten tätig sind. Dabei arbeiten sie häufig mit Fachkollegen wie Innenarchitekten, Garten- und Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern zusammen, um den bestmöglichen Beitrag zur gebauten Umgebung zu leisten. Im Land Bremen gibt es 1.005 Architekten.
Innenarchitekt
Zeitgemäße Innenarchitektur reicht vom Ausbau und von der Einrichtung bis hin zur Umnutzung und Sanierung, vom Umbau und von der Entkernung und Revitalisierung bestehender Gebäude bis hin zur Erweiterung von Räumen und zum Anbau an vorhandene Objekte. In diesem Kontext ist der Innenarchitekt nicht selten auch Entwerfer und Gestalter von Möbeln und Objekten.
Innenarchitekten sind Fachleute
- für das Innere von Gebäuden, von bestehenden oder neu zu planenden
- für die innere Funktion, Ästhetik und Atmosphäre von Objekten,
- für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden des Menschen.
Im Land Bremen gibt es 36 Innenarchitekten.
Landschaftsarchitekt
Als "Freiraumplaner" tragen Landschaftsarchitekten zur Schaffung lebenswerter Wohn- und Arbeitsumwelten bei, wobei die Aufgabenstellung von privaten Hausgärten bis zu öffentlichen Parkanlagen, von begrünten Hinterhöfen, grünen Dächern bis zu botanischen Gärten, von Kleingarten-Anlagen bis zu Gartenschauen reicht.
Sie arbeiten als Planer der Freiräume innerhalb unserer Städte und Dörfer wie auch für die Belange der freien Landschaft und verbinden dabei ihr Wissen um ökologische Zusammenhänge mit fundierten planerischen und gestalterischen Kenntnissen. Die Aufgaben der Landschaftsarchitekten sind vielfältig: Zu ihnen zählen u. a.
- die Freiflächengestaltung von Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern, Kirchen, Schulen sowie in Industrie- und Gewerbegebieten,
- die Planung von Spielplätzen, Sportanlagen, Freibädern, Wanderwegen, Freizeitparks, historischen Gärten, Parks, Plätzen und Grünanlagen in der Stadt
- die Gestaltung von Fußgängerzonen und Verkehrsflächen sowie Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
Im Land Bremen gibt es 79 Landschaftsarchitekten.
Stadtplaner
Der Begriff „Stadt“ steht für ein Zusammenwirken von Funktionen, Räumen, Prozessen, Beziehungen, Werten und Bedeutungen. Zunehmend verflechten sich Stadt und Land, Dorf und Region zu Stadtlandschaften. Private und öffentliche Räume zum Wohnen und Arbeiten, für Kultur und Freizeit sind durch eine komplexe Infrastruktur vernetzt.
Stadtplaner sind im konzeptionellen, gestalterischen oder wissenschaftlichen Bereich als Planer, Forscher, Lehrer, Berater oder Gutachter tätig. Sie koordinieren, moderieren, integrieren. In ihrer planerischen und beratenden Tätigkeit sind sie stets den Interessen der Gemeinschaft verpflichtet.
Eine wesentliche Berufsaufgabe ist die Erarbeitung städtebaulicher Pläne. Stadtplanerinnen und Stadtplaner müssen in der Lage sein, städtebauliche Ziele mit ihren Auswirkungen formal und inhaltlich eindeutig und für Fachkreise und Öffentlichkeit verständlich darzustellen. Für den Ausgleich unterschiedlichster Interessen ist eine hohe soziale Kompetenz unabdingbar.
Weitere, für den Stadtplaner typische Tätigkeitsfelder sind außerdem:
- die formelle Planung, die an zwingende Rechtsvorgaben gebunden ist
- die informelle Planung, die unterschiedliche, rechtlich nicht vorgeschriebene Planungsideen aufzeigt
- die Gestaltungsplanung, bei der architektonische Aspekte besondere Berücksichtigung in der Stadtplanung genießen.
In Bremen gibt es 46 Stadtplaner.
Nur wo „Architekt“ drin ist, darf auch „Architekt“ draufstehen
Das breite Tätigkeitsfeld verdeutlicht, wie vielschichtig die Kenntnisse eines Architekten angelegt sind, um beim Bauen stets die beste Lösung zu erreichen. Deshalb ist der Berufstitel „Architekt“ geschützt. Das heißt, dass nicht jeder, der Architektur studiert hat, sich auch Architekt nennen darf.
In der Regel gilt: Nach Abschluss eines Architekturstudiums muss eine mindestens zwei Jahre dauernde Berufspraxis ausgeübt werden, in deren Rahmen man die unterschiedlichsten Aufgaben bewältigen muss, die sich beim Bauen ergeben (Entwurf, Ausschreibung von Bauleistungen, Auftragsvergaben bei Handwerksbetrieben, Bauleitung auf der Baustelle vor Ort, Baukostenkontrolle etc.).
Erst dann kann der Antrag gestellt werden, in die Architektenliste eingetragen zu werden. Über diesen Antrag befindet der Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer. Wenn dieser Ausschuss ersehen kann, dass die formalen Kriterien erfüllt sind und der Antragsteller offensichtlich über die nötige Erfahrung verfügt, eigenverantwortlich als Architekt zu arbeiten, wird er in die Architektenkammer aufgenommen und darf die Berufsbezeichnung „Architekt“ führen.
(Alle Angaben zu den Mitgliederzahlen der Architektenkammer Bremen: Stand August 2007)
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