Alfred-Wegener-Institut, Bremerhaven
Steidle + Partner Architekten, München mit Schneider Maassen Oltmanns, Bremen


Architektenwettbewerb


Ein öffentlicher und transparenter Umgang mit wichtigen Bauvorhaben ist für die Architekturqualität einer Stadt von großer Bedeutung.
Der Architektenwettbewerb spielt dabei eine herausragende Rolle. Denn er hat zum Ziel, das beste Ergebnis für eine bauliche Aufgabe zu ermitteln – und eben nicht das erstbeste.

Anfang 2005 haben die Architektenkammer Bremen, die Ingenieurkammer Bremen und der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr eine Vereinbarung getroffen, die die unbürokratische und bauherrenfreundliche Durchführung eines Architektenwettbewerbs gewährleistet. Diese Initiative läuft unter der Formel „Bremer Erklärung“.

Wesentliche Bestandteile der Bremer Erklärung:
  • Die im Land Bremen geltenden Richtlinien für einen Architektenwettbewerb sind die „RAW – Regeln für die Auslobung von Wettbewerben“.
  • Die Jury bei Architektenwettbewerben kann im Land Bremen mehrheitlich mit Sachpreisrichtern besetzt werden, also mit Personen, die das Interesse des Bauherren maßgeblich vertreten.
  • Die Architektenkammer bietet den Bauherren und Architekten einen kostenlosen Beratungsservice an, wenn die Durchführung eines Architektenwettbewerbs oder (bei öffentlichen Bauherren) eines VOF-Verfahrens geplant ist.

Bauherren und Architekten haben also die Möglichkeit, schnell, unkompliziert und kostenlos von der Architektenkammer informiert zu werden, welches Verfahren für die jeweilige Bauaufgabe das geeignete ist. Der Wortlaut der „Bremer Erklärung“ kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Die RAW „Regeln für die Auslobung von Wettbewerben“ können hier als pdf-Datei heruntergeldaen werden.