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Alfred-Wegener-Institut, Bremerhaven
Steidle + Partner Architekten, München mit Schneider Maassen Oltmanns, Bremen Die Architektenkammer Niedersachsen hat eine Vielzahl von Informationsbroschüren rund um das Thema „Bauen mit Architekten“ herausgegeben. Diese finden Sie hier |
| Der Architekt | |
Bei der Planung und Realisierung von Bauvorhaben sorgen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner dafür, dass die jeweilige Bau- oder Planungsaufgabe - zweckmäßig, - sicher, - wirtschaftlich, - gut gestaltet und - dem öffentlichen Baurecht entsprechend geplant und umgesetzt wird. Ob Wintergarten oder Flughafen, Messestand oder Arztpraxiseinrichtung, Gartengestaltung oder Fußgängerzone, Dorferneuerung oder Stadtteilkonzept: Die Mitglieder der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen verfügen über eine Berufsausbildung und einen Erfahrungshorizont, um optimale Lösungen beim Planen und Bauen zu entwickeln. Wer mit einem Architekten, Innen- oder Landschaftsarchitekten oder mit einem Stadtplaner zusammenarbeitet, kann sich auf Qualität verlassen. Diese Berufsbezeichnungen sind nämlich gesetzlich geschützt. Sie dürfen nur geführt werden, wenn man in die Liste der Architekten bzw. die Liste der Stadtplaner im Land Bremen eingetragen ist. Diese Liste führt die Architektenkammer, und sie trägt nur Personen ein, die ein entsprechendes Architektur- oder Stadtplanungsstudium erfolgreich abgeschlossen und anschließend mindestens zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt haben. Der gesetzliche Schutz des Berufstitels „Architekt“ und „Stadtplaner“ ist also aktiver Verbraucherschutz. Denn dieser Titelschutz garantiert Bauherren, dass sie bei der Zusammenarbeit mit einem Architekten einen Partner an der Seite haben, der über eine hochqualifizierte Ausbildung und über viele Jahre Berufserfahrung verfügt. IIm Land Bremen gibt es (Stand: August 2007) |