
- Wohnungsbau Schillerstraße, Bremerhaven, 2007.
Dipl.-Ing. Architekt Hans-Joachim Ewert, Stäwog, Bremerhaven.
Der Architekt
- zweckmäßig,
- sicher,
- wirtschaftlich,
- gut gestaltet und
- dem öffentlichen Baurecht entsprechend
Ob Wintergarten oder Flughafen, Messestand oder Arztpraxiseinrichtung, Gartengestaltung oder Fußgängerzone, Dorferneuerung oder Stadtteilkonzept: Die Mitglieder der Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen verfügen über eine Berufsausbildung und einen Erfahrungshorizont, um optimale Lösungen beim Planen und Bauen zu entwickeln.
Wer mit einem Architekten, Innen- oder Landschaftsarchitekten oder mit einem Stadtplaner zusammenarbeitet, kann sich auf Qualität verlassen. Diese Berufsbezeichnungen sind nämlich gesetzlich geschützt. Sie dürfen nur geführt werden, wenn man in die Liste der Architekten bzw. die Liste der Stadtplaner im Land Bremen eingetragen ist. Diese Liste führt die Architektenkammer, und sie trägt nur Personen ein, die ein entsprechendes Architektur- oder Stadtplanungsstudium erfolgreich abgeschlossen und anschließend mindestens zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt haben.
Der gesetzliche Schutz des Berufstitels „Architekt“ und „Stadtplaner“ ist also aktiver Verbraucherschutz. Denn dieser Titelschutz garantiert Bauherren, dass sie bei der Zusammenarbeit mit einem Architekten einen Partner an der Seite haben, der über eine hochqualifizierte Ausbildung und über viele Jahre Berufserfahrung verfügt.
Im Land Bremen gibt es (Stand: Juli 2010)
- 1.024 Architekten,
- 37 Innenarchitekten,
- 85 Landschaftsarchitekten und
- 52 Stadtplaner.